Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MEDIA ROYAL – lassmalsticken.de / lassmaldrucken.de

1. Anbieter, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

MEDIA ROYAL
Inhaber Johannes Eger (M.Eng.)
Gutenbergstraße 19
D-93128 Regenstauf

E-Mail:

hallo@lassmalsticken.de
hallo@lassmaldrucken.de
info@media-royal.de
Telefon: +49 151 11689345
USt-IdNr.: DE321226298

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und seinen Kunden

– nachfolgend „Auftraggeber“ –

über Leistungen und Lieferungen im Bereich Textilveredelung, insbesondere Stickerei und Textildruck, unter den Domains lassmalsticken.de und lassmaldrucken.de.

(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand, Leistungen

(1) Gegenstand des Vertrags ist die individuelle Veredelung von Textilien und textilähnlichen Produkten, insbesondere durch Bestickung und DTF-Textildruck, sowie hiermit zusammenhängende Nebenleistungen.

(2) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen: Veredelung beigestellter Kundentextilien, soweit technisch möglich, Verkauf und Veredelung eigener Textilien, Erstellung und Bearbeitung von Druckdaten, Erstellung von Stickdateien, Datenaufbereitung, Layout- und Grafikleistungen sowie Expressleistungen nach gesonderter Vereinbarung.

(3) Angebote erfolgen individuell und auftragsbezogen. Eine allgemeine Preisliste ist nicht Vertragsbestandteil.

3. Vertragsschluss

(1) Anfragen des Auftraggebers, auch per E-Mail, Telefon, Messenger-Dienst oder WhatsApp, sind unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt. Die Auftragsbestätigung ist für den Inhalt und Umfang des Vertrags maßgeblich.

(3) Die Produktionsbearbeitung beginnt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(5) Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer in Textform.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell erstellten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Sofern nicht anders angegeben, werden im Angebot Nettopreise, die gesetzliche Umsatzsteuer und der Bruttopreis gesondert ausgewiesen.

(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse.

(4) Gerät der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach einer ersten kostenfreien Zahlungserinnerung eine zweite Mahnung mit einer Mahnkostenpauschale von 10,00 EUR zu berechnen, soweit dem Auftraggeber der Nachweis eines geringeren Schadens möglich bleibt.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mindestauftragswerte oder Mindeststückzahlen festzulegen.

(6) Nachbestellungen können preislich von vorherigen Aufträgen abweichen, insbesondere aufgrund veränderter Material-, Garn- oder Produktionskosten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Daten, Motive, Logos, Größen, Farbangaben, Stückzahlen und sonstigen Vorgaben vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

(2) Für die inhaltliche Richtigkeit sowie die technische und rechtliche Verwendbarkeit der vom Auftraggeber gelieferten Daten und Vorlagen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Daten, Motive oder Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit, Marken-, Urheber-, Design- oder sonstige Schutzrechte Dritter zu prüfen.

6. Freigaben, Produktionsausführung, Toleranzen

(1) Die Produktion erfolgt grundsätzlich auf Basis der vom Auftraggeber übermittelten Daten und Vorgaben. Eine gesonderte Freigabe erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne gesonderte Freigabe ist der Auftraggeber für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Gestaltungsentscheidungen der übermittelten Daten und Vorgaben verantwortlich.

(2) Wird eine Freigabe vereinbart oder vom Auftragnehmer aus Kulanz eingeholt, kann diese in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, erfolgen. Mit Erteilung der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit der freigegebenen Ausführung, insbesondere hinsichtlich Motiv, Text, Farbe, Größe, Position und sonstiger Gestaltungsmerkmale.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, produktionstechnisch notwendige oder sachlich gebotene Anpassungen vorzunehmen, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

(4) Bei individuell veredelten Textilien sind branchen- und produktionsübliche Abweichungen kein Mangel. Dies gilt insbesondere für Farbabweichungen gegenüber Bildschirmdarstellungen, Voransichten, Druckdateien, Garn- und Materialmustern, für Abweichungen in der Positionierung im Rahmen branchenüblicher Toleranzen (in der Regel bis zu 2–3 cm je nach Produkt und Position), für technisch erforderliche oder sachlich angemessene Größenanpassungen sowie für material- und verfahrensbedingte Unterschiede im Erscheinungsbild. Hierzu zählen insbesondere auch durch den Veredelungsprozess bedingte Veränderungen der Textiloberfläche, wie z. B. Pressspuren, Glanzstellen, Verdichtungen des Materials oder sonstige optische und haptische Veränderungen, die durch Hitze, Druck oder Verarbeitung entstehen und keinen Mangel darstellen.

(5) Eine exakte Pantone-, HKS-, Monitor- oder Bildschirmübereinstimmung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

(6) Bei Druck- und Pressverfahren (insbesondere DTF) können durch Hitze und Anpressdruck sichtbare Pressspuren, Glanzstellen oder Veränderungen der Oberflächenstruktur des Textils entstehen. Diese sind verfahrens- und materialbedingt und stellen keinen Mangel dar. In vielen Fällen reduzieren sich solche Effekte nach dem ersten Waschgang oder durch geeignete Nachbehandlung.

(7) Geringfügige optische Unterschiede gegenüber Voransichten, Mustern oder früheren Produktionen sind technisch unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.

7. Stickdateien, Druckdaten, Gestaltungsleistungen

(1) Vom Auftragnehmer erstellte Stickdateien, Druckdaten, Layouts, Reinzeichnungen, Vektorisierungen, Satzdaten und vergleichbare Arbeitsergebnisse bleiben, auch wenn deren Erstellung gesondert berechnet wird, geistiges Eigentum des Auftragnehmers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wird.

(2) Der Auftraggeber erwirbt an solchen Daten kein Eigentum und kein Recht zur Herausgabe, Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung außerhalb des konkret beauftragten Auftrags.

(3) Die Vergütung für die Erstellung solcher Daten ist auch dann geschuldet, wenn ein anschließender Produktionsauftrag ganz oder teilweise nicht durchgeführt wird, sofern die Datenbearbeitung bereits begonnen oder abgeschlossen wurde.

8. Beigestellte Textilien und Fremdware

(1) Die Bearbeitung erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Für Schäden an beigestellten Textilien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es bei Fremdtextilien und empfindlichen Materialien insbesondere durch Einspannen, Hitze, Nadelstiche, Materialspannung, Verzug, Faltenbildung, Garnzug, Druck- oder Pressvorgänge zu Schäden, Verformungen oder sonstigen Beeinträchtigungen kommen kann.

(3) Für beigestellte Textilien ist der gesonderte Haftungsausschluss des Auftragnehmers in seiner jeweils verwendeten Fassung vor Produktionsbeginn zu unterzeichnen; er wird Vertragsbestandteil des jeweiligen Auftrags. Erfolgt die Bearbeitung ausnahmsweise ohne unterzeichneten Haftungsausschluss, gelten die Haftungsregelungen dieser AGB.

(4) Wird der gesonderte Haftungsausschluss nicht unterzeichnet, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen.

9. Lieferzeit, Fertigstellung, Abholung, Versand

(1) Angaben zu Produktions- und Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fixtermin in Textform zugesagt wurde.

(2) Standardmäßig erfolgt die Fertigstellung zur Abholung am Sitz des Auftragnehmers. Ein Versand erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und berechnet wurde.

(3) Lieferungen erfolgen grundsätzlich per DHL. Eine persönliche Auslieferung, Kurierfahrt oder individuelle Zustellung durch den Auftragnehmer ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Expressleistungen, insbesondere Expressproduktion oder Expressversand, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden individuell kalkuliert. Auch bei Expressleistungen wird keine Garantie für eine bestimmte Fertigstellung, Übergabe oder Zustellung übernommen, es sei denn, ein verbindlicher Fixtermin wurde ausdrücklich in Textform bestätigt.

(5) Ereignisse höherer Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen, Ausfälle von Maschinen, Verzögerungen bei Vorlieferanten, Materialengpässe, Transportstörungen oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern Fristen angemessen.

(6) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen unverzüglich informieren.

(7) Fertiggestellte Aufträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen.

10. Versand, Gefahrübergang, Teillieferungen

(1) Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Auftraggeber über.

(2) Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten oder zusätzlicher Aufwand sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn Teillieferungen auf seinen Wunsch oder aus von ihm veranlassten Gründen erfolgen.

(4) Bei Abholung können Teilabnahmen erfolgen, soweit kein zusätzlicher Produktions- oder Einrichtungsvorgang erforderlich wird. Entsteht zusätzlicher Aufwand, kann der Auftragnehmer hierfür eine gesonderte Vergütung verlangen.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum des Auftragnehmers.

12. Stornierung und Auftragsänderungen

(1) Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, solange der Auftragnehmer mit der Beschaffung von Material, der Datenbearbeitung oder der Produktion noch nicht begonnen hat.

(2) Sobald Material bestellt, Daten erstellt oder bearbeitet, Stickdateien digitalisiert, Druckdaten vorbereitet, Maschinen eingerichtet oder sonstige auftragsbezogene Vorleistungen erbracht wurden, kann der Auftragnehmer im Falle einer Stornierung die bis dahin entstandenen Kosten und Aufwendungen sowie eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen verlangen.

(3) Nach Produktionsbeginn ist eine Stornierung ausgeschlossen. In diesem Fall ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet.

(4) Änderungswünsche nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Hierdurch entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen trägt der Auftraggeber.

13. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, z. B. per E-Mail, Telefon, Website oder Messenger-Diensten, geschlossen, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge.

(2) Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

(3) Dies ist insbesondere der Fall bei individuell bestickten Textilien, individuell bedruckten Textilien, personalisierten Produkten sowie speziell für den Auftrag beschafften und veredelten Waren.

(4) In diesen Fällen ist ein Widerruf ausgeschlossen.

(5) Sofern ausnahmsweise ein widerrufsfähiger Vertrag vorliegt, gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Der Fristbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(6) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Produktion individuell gefertigter Produkte regelmäßig erst nach Freigabe des Auftrags (sofern vereinbart) und/oder Zahlungseingang veranlasst wird. Ein Widerrufsrecht besteht in diesen Fällen nicht bereits aufgrund der Aufnahme der Produktion, sondern weil es sich um Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten werden.

14. Mängel, Reklamationen

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Kalendertagen in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige offensichtlicher Mängel, gilt die Ware im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Bei berechtigten Mängeln ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Der Auftragnehmer kann nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, richten sich die weiteren Rechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei branchen- oder materialüblichen Abweichungen, Abweichungen innerhalb der nach diesen AGB zulässigen Toleranzen, Mängeln, die auf ungeeignete oder fehlerhafte Vorlagen des Auftraggebers zurückzuführen sind, sowie Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Pflege, Lagerung oder Nutzung nach Gefahrübergang entstehen.

(6) Reklamationen, die ausschließlich auf subjektiven Vorstellungen oder bloßen Geschmacksabweichungen beruhen und keinen objektiven Mangel darstellen, begründen keine Mängelrechte.

15. Rücksendungen

(1) Rücksendungen haben nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer zu erfolgen.

(2) Bei berechtigten Mängeln trägt der Auftragnehmer die erforderlichen Rücksendekosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei unberechtigten Beanstandungen oder Rücksendungen ohne berechtigten Mangel trägt der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung sowie den Prüfaufwand, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Eine Abholung der Ware durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.

16. Pflegehinweise, Nutzung, Materialverhalten

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer mitgeteilten Pflegehinweise für veredelte Textilien zu beachten.

(2) Abweichungen in Haltbarkeit, Griff, Haptik, Waschverhalten, Schrumpfverhalten oder Materialreaktionen, die auf Eigenschaften des verwendeten Textils, auf die Kombination aus Material und Veredelungsverfahren oder auf unsachgemäße Pflege und Nutzung zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar.

(3) Bei DTF-Druck können je nach Textilart Unterschiede in Haptik, Atmungsaktivität, Flexibilität sowie im optischen Erscheinungsbild auftreten. Diese sind systembedingt und stellen keinen Mangel dar.

17. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

18. Rechte an Motiven, Freistellung

(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen überlassenen Motiven, Logos, Schriftzügen, Marken, Designs, Bildern und sonstigen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt.

(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verwendung solcher Inhalte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

19. Referenznennung, Fotos, Social Media

(1) Der Auftragnehmer darf anonymisierte oder nicht personenbezogene Darstellungen der Arbeitsergebnisse zu Zwecken der Eigenwerbung als Referenz verwenden, soweit dadurch keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers verletzt werden.

(2) Die Verwendung von Kundennamen, personenbezogenen Angaben, identifizierbaren Personenaufnahmen oder sonstigen kennzeichenrechtlich sensiblen Referenzen zu Werbezwecken erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit nur nach gesonderter Zustimmung des Auftraggebers in Textform.

(3) Ein vom Auftraggeber vor Produktionsbeginn mitgeteilter Widerspruch gegen jede Form der Referenznutzung ist zu beachten.

20. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

21. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Regensburg.

22. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2026

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